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1. April 2026

Was zahlt die Pflegekasse bei häuslicher Pflege? SGB XI einfach erklärt

Viele Familien in Ludwigsfelde wissen nicht, was ihnen bei der Pflege zuhause wirklich zusteht. Das Sozialgesetzbuch XI klingt sperrig – aber dahinter stecken Leistungen, die echte Entlastung bringen. Dieser Artikel erklärt, was die Pflegekasse bei häuslicher Pflege übernimmt – klar und ohne Juristendeutsch.

Die Grundregel: Pflegekasse zahlt, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist

Leistungen aus der Pflegeversicherung (SGB XI) setzen voraus, dass ein Pflegegrad vom Medizinischen Dienst festgestellt wurde. Ab Pflegegrad 1 gibt es erste Leistungen, ab Pflegegrad 2 werden Pflegesachleistungen möglich – also die direkte Abrechnung eines Pflegedienstes mit der Kasse.

Pflegegeld: Geld für die Familie

Wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige zuhause organisiert wird, zahlt die Pflegekasse Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person. Die Beträge ab Januar 2025 (nach der PUEG-Erhöhung um 4,5 %):

  • Pflegegrad 2: 347 €/Monat
  • Pflegegrad 3: 599 €/Monat
  • Pflegegrad 4: 800 €/Monat
  • Pflegegrad 5: 990 €/Monat

Das Pflegegeld ist zweckgebunden – es dient der Anerkennung der häuslichen Pflege durch Angehörige. Es muss nicht nachgewiesen werden, wie es verwendet wird. Die nächste Erhöhung ist frühestens für 2028 vorgesehen.

Pflegesachleistungen: Ein Pflegedienst kommt ins Haus

Wer einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst – wie Pflegedienst Jakopaschke² GmbH in Ludwigsfelde – beauftragt, kann statt des Pflegegelds sogenannte Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Die monatlichen Höchstbeträge ab 2025:

  • Pflegegrad 2: 796 €/Monat
  • Pflegegrad 3: 1.497 €/Monat
  • Pflegegrad 4: 1.859 €/Monat
  • Pflegegrad 5: 2.299 €/Monat

Wird das Budget nicht vollständig genutzt, kann ein Teil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt werden – das nennt sich Kombinationsleistung.

Der Entlastungsbetrag: 131 Euro extra – oft unbekannt

131 €
Entlastungsbetrag pro Monat – ab Pflegegrad 1, zusätzlich zu anderen Leistungen. Wird von vielen Familien gar nicht abgerufen, weil sie nicht wissen, dass er existiert.

Der Betrag kann für Betreuungsleistungen, Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Unterstützung genutzt werden – aber nicht bar ausgezahlt werden. Pflegedienst Jakopaschke² GmbH ist berechtigt, diese Leistungen direkt abzurechnen.

Behandlungspflege nach SGB V: Die Krankenkasse zahlt mit

Neben der Pflegekasse zahlt auch die Krankenkasse (SGB V) für bestimmte medizinische Pflegeleistungen zuhause – unabhängig vom Pflegegrad. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Medikamentengabe (Injektionen, Infusionen)
  • Blutzuckermessen
  • Katheterversorgung

Diese Leistungen werden auf Rezept vom Hausarzt verordnet und direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Kein Eigenanteil für Sie.

Was Sie selbst zahlen – und was nicht

In vielen Fällen zahlen Familien in Ludwigsfelde für die ambulante Grundpflege nichts aus eigener Tasche, wenn die Pflegesachleistungen den tatsächlichen Bedarf abdecken. Ein ehrliches Erstgespräch zeigt, was möglich ist.

Wir legen beim ersten Besuch gemeinsam fest, welche Leistungen Sie benötigen, welche Kasse was übernimmt – und wo, wenn überhaupt, ein kleiner Eigenanteil bleibt. Transparent, ohne Überraschungen.

Was steht Ihnen zu? Wir rechnen es gemeinsam durch.

Kostenlose Erstberatung in Ludwigsfelde – per WhatsApp oder Telefon.